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   BSG, 17.11.2016 - B 2 U 199/16 B   

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BSG, 17.11.2016 - B 2 U 199/16 B (https://dejure.org/2016,53676)
BSG, Entscheidung vom 17.11.2016 - B 2 U 199/16 B (https://dejure.org/2016,53676)
BSG, Entscheidung vom 17. November 2016 - B 2 U 199/16 B (https://dejure.org/2016,53676)
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  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus BSG, 17.11.2016 - B 2 U 199/16 B
    Voraussetzung für die Anerkennung von psychischen Gesundheitsstörungen als Unfallfolge und die Gewährung einer Verletztenrente aufgrund einer daraus resultierenden MdE ist zunächst die Feststellung einer derartigen konkreten Gesundheitsstörung, die bei dem Verletzten vorliegt und seine Erwerbsfähigkeit mindert (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, B 2 U 1/05 R, juris, Rdnr. 12, 22).

    Zur Feststellung einer gesundheitlichen Beeinträchtigung in Folge eines Versicherungsfalles muss ferner zwischen dem Unfallereignis und den geltend gemachten Unfallfolgen entweder mittels eines Gesundheitserstschadens oder direkt ein Ursachenzusammenhang nach der im Sozialrecht geltenden Theorie der wesentlichen Bedingung bestehen (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, B 2 U 1/05, R, juris, Rdnr. 12).

    Auf einer zweiten Prüfungsstufe ist die Unterscheidung zwischen solchen Ursachen notwendig, die rechtlich für den Erfolg verantwortlich gemacht werden bzw. denen der Erfolg zugerechnet wird, und den anderen, für den Erfolg rechtlich unerheblichen Ursachen (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, B 2 U 1/05, R, juris, Rdnr. 13).

    Die Kausalitätsbeurteilung hat auf der Basis des aktuellen naturwissenschaftlichen Erkenntnisstandes über die Möglichkeit von Ursachenzusammenhängen zwischen bestimmten Ereignissen und der Entstehung bestimmter Krankheiten zu erfolgen, was die Prüfung einschließt, ob ein Ereignis nach wissenschaftlichen Maßstäben überhaupt geeignet ist, eine bestimmte körperliche oder seelische Störung hervorzurufen (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006-B 2 U 1/05, R-juris Rdnr. 17 sowie ständige Rechtsprechung des Senats - zuletzt Urteil vom 25. August 2015 - L 3 U 239/10 - juris).

  • BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84

    Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge -

    Auszug aus BSG, 17.11.2016 - B 2 U 199/16 B
    Der ursächliche Zusammenhang ist allerdings nicht schon dann wahrscheinlich, wenn er nicht auszuschließen oder nur möglich ist (BSGE 60, 58, 59).
  • LSG Hessen, 25.08.2015 - L 3 U 239/10

    Das A-Kriterium für eine posttraumatische Belastungsstörung ist nach dem seit

    Auszug aus BSG, 17.11.2016 - B 2 U 199/16 B
    Die Kausalitätsbeurteilung hat auf der Basis des aktuellen naturwissenschaftlichen Erkenntnisstandes über die Möglichkeit von Ursachenzusammenhängen zwischen bestimmten Ereignissen und der Entstehung bestimmter Krankheiten zu erfolgen, was die Prüfung einschließt, ob ein Ereignis nach wissenschaftlichen Maßstäben überhaupt geeignet ist, eine bestimmte körperliche oder seelische Störung hervorzurufen (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006-B 2 U 1/05, R-juris Rdnr. 17 sowie ständige Rechtsprechung des Senats - zuletzt Urteil vom 25. August 2015 - L 3 U 239/10 - juris).
  • BSG, 27.03.1958 - 8 RV 387/55
    Auszug aus BSG, 17.11.2016 - B 2 U 199/16 B
    Nach den im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsätzen für die an die richterliche Beweiswürdigung und Überzeugungsbildung zu stellenden Anforderungen ist es erforderlich, die entscheidungserheblichen Tatsachen mit einem der Gewissheit nahe kommenden Grad der Wahrscheinlichkeit festzustellen (BSGE 7, 103, 106; BSG in SozR 2200 Nr. 38 zu § 548 RVO).
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